Fragen und Anworten (FAQ)
| Allgemein | |
| Wie ist der Zustand der SailCom Flotte? SailCom hat sowohl neue, neuere und ältere Boote in ihrer Flotte. Die Boote älteren Jahrgangs sind jedoch in einem sehr guten Zustand. So ist die beispielsweise 2008 gekaufte Shark 24 mit Jahrgang 1969 in einem neuwertigen Zustand und besticht durch ihre Segeleigenschaften Die SailCom Flotte wird nicht nur ständig erweitert, sondern gleichzeitig auch verjüngt und erneuert. SailCom hat vor 2 Jahren ein erstes werftneues Boot (Kiebitz, Steckborn) gekauft. Im März 2009 stossen 2 werftneue Boote für den oberen Zürichsee (Fan 23 und Fan 25) zur Flotte. Auf die Saison 2009 wurden zudem 3 ältere Boote durch neuere ersetzt. SailCom Qualitätsstands garantieren, dass unsere eigenen Boote in einem sehr guten Zustand sind. | |
| Mitgliedschaft | |
| Wer kann Mitglied werden? Jede Seglerin und jeder Segler kann Mitglied von SailCom werden. Die einzige Bedingung ist ein in der Schweiz anerkannter Segelausweis, d.h. D-Schein für in der Schweiz wohnhafte Personen. | |
| Was ist ein Mitglieder-Status? Im Jahr 2002 schuf der Verwaltungsrat aufgrund des anhaltenden Wachstums der Genossenschaft eine Unterscheidung zwischen Mitglieder, welche ein ehrenamtliches Amt bekleiden, aktiven Mitgliedern und reinen Angebots-Nutzer/innen. Status A = Amtsträger/in SailCom zählt heute ca. 150 Mitglieder, welche ehrenamtlich eine grossartige Arbeit leisten. Sei es als Teil eines Bootsteams, als regionale Verantwortliche, in der Redaktion der Seekiste oder auf der nationalen Ebene (z.B. Verwaltungsräte). Unsere Genossenschaft kann diese unzählbaren Stunden nicht entgeltlich vergüten. Als kleiner Dank für ihr Engagement zahlen Status A-Mitglieder keinen Jahresbeitrag, erhalten einen Nutzungsrabatt von 20% auf SailCom-eigenen Booten und eine jährliche kleine Segelgutschrift. Status B = aktive Mitglieder Mitglieder, die sich bereit erklären, pro Jahr mindestens zwei Halbtage mitzuarbeiten (z.B. Ein- oder Auswassern, Unterhalt, Marketing, etc.). Status-B-Mitglieder zahlen die Nutzungsgebühren gemäss der Bootsliste. Status C = reine Nutzer/innen Sie beteiligen sich nicht an den anfallenden Arbeiten und zahlen dafür auf den Nutzungsgebühren einen Aufschlag von 20%. | |
| Gelten auch ausländische Führerausweise? Es wird ein in der Schweiz anerkannter Binnen-Segelschein benötigt. Bei Wohnsitz in der Schweiz muss ein solcher Segelschein binnen 12 Monaten nach Wohnsitznahme umgeschrieben werden. Bei Wohnsitz im Ausland wird der entsprechende Binnen-Segelschein des Wohnlandes in der Schweiz anerkannt (Ausnahme Bodensee->Spezialregelung) | |
| Wie lange dauert eine Anmeldung? Dies hängt v.a. von der Zahlungsart ab. Mit der Zahlung des Anteilscheinkapitals, der Eintrittsgebühr und des Jahresbeitrags über Internet ist die Mitgliedschaft innert ca. 3 Tagen möglich, d.h. am 3.-4. Werktag nach der Anmeldung liegt der SailCom-Schlüssel mit Mitglieder-Nummer und Passwort im Briefkasten. | |
| Was für Mitglieder-Kategorien gibt es? 1. Erstmitglied Kann Boote nutzen (ca. 78 % aller SailCom-Mitglieder). 2. Folgemitglied Zahlt reduziertes Anteilscheinkapital (100.- statt 600.-) und Jahresbeitrag (60.- statt 100.-). Muss aber im selben Haushalt wohnen wie ein Erstmitglied und kann ebenfalls Boote nutzen. 3. Bootseigner-Mitglied Stellt der SailCom das eigene Boot zur Nutzung zur Verfügung. Kann auch das übrige SailCom-Angebot nutzen. 4. Kollektiv-Mitglied Firmen, Vereine oder andere Personen-Gruppen, welche so genannte Kollektiv-Folge-Mitgliedschaften für Angestellte oder Vereinsmitglieder eröffnen lassen kann. 5. Gönnermitglied Das Gönnermitglied steht der Idee des Boat-Sharings und SailCom nahe, kann aber selber keine Boote nutzen (kein Anteilscheinkapital, Jahresbeitrag mind. CHF 20.-). Gemäss Reglementen ist auch noch eine Ehrenmitgliedschaft möglich, welche bis heute aber noch niemandem zugesprochen wurde. | |
| Bootsnutzung | |
| Kann ich eine Reservation annullieren? Reservationen, welche weniger als einen Tag (<24 Stunden) dauern, können bis max. 24 Stunden vor Beginn annulliert werden. Dabei wird nur eine Annullationsgebühr von CHF 15.- verrechnet. Erfolgt die Annullation später, muss der gesamte Betrag bezahlt werden. Reservationen, welche mehr als 24 Stunden dauern, können ebenfalls annulliert werden. Die Dauer der Reservation bestimmt dabei den Annullationstermin bis zu welchem die Reservation für eine Annullationsgebühr von CHF 15.- annulliert werden kann. Wird eine Reservation nach diesem Termin, jedoch bis 24 Stunden vor Reservationsbeginn annulliert, werden 50 % der Nutzungsgebühren in Rechnung gestellt. Erfolgt die Annullation weniger als 24 Stunden vor Beginn, wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Beispiel: Reservation von 10. März 12 Uhr bis 13. März 12 Uhr: Annullation vor dem 7. März 12 Uhr = CHF 15.00 Annullation zwischen dem 7. März 12 Uhr und 9. März 12 Uhr = 50 % des Nutzungstarifs Annullation zwischen 9.März 12 Uhr und 10. März 12 Uhr = 100 % des Nutzungstarifs Eine Erlassung der Nutzungsgebühren ist aber dann möglich, wenn das Boot nachweislich (und vom Bootschef bestätigt) aus technischen Gründen nicht nutzbar war. Das Wetterrisiko trägt immer der oder die Nutzer/in. | |
| Muss jedes Boot separat eingesegelt werden? Grundsätzlich JA! Grund dafür sind Sicherheits-Aspekte. Jedes Boot hat einen anderen Motor, eine andere Handhabung und andere örtliche Verhältnisse. Einzige Ausnahme: Ynglinge in Zürich - hier werden mit einem Einsegeln auch die anderen Boote des gleichen Typs freigeschalten. | |
| Was für Bedingungen muss ich für ein Einsegeln erfüllen? Es wird erwartet, dass das Mitglied in der Lage ist, ein Segelschiff sicher zu führen. Ist dies nicht sichergestellt, empfiehlt sich ein Refreshing oder ein zusätzlicher Kurs. Einsegler/innen sind klar angewiesen, unsicheren Mitgliedern die Freischaltung zu verweigern und ihnen die Auffrischung der Segelkenntnisse zu empfehlen. Es geht dabei letztlich um unser aller Kapital, die Verhinderung von Unfällen und Schäden auf unseren Segelschiffe. Ausnahmsweise können vom Eigner oder dem Bootschef für bestimmte Boote (z.B. grössere Motoren, Boote in Nutzungsverträgen) zusätzliche Bedingungen für ein Einsegeln erlassen werden. | |
| Was gilt als Nutzungs- bzw. Reservationszeit? Die Nutzungs- bzw. Reservationszeit beginnt mit der Segelbereitschaft und endet mit dem Festmachen des Bootes. Das Auf- und Abtakeln, die Reinigung und das Klarieren gehören nicht dazu (einzige Ausnahme: Boote im Bojenfeld, hier gilt die Nutzungs- und Reservationszeit ab Betreten des Dinghis und bis zur Rückkehr an Land). Grundsätzlich ist es vor jeder Fahrt sinnvoll, im System nachzusehen, ob ein Vor- oder Nachnutzer eingeschrieben ist, so kann eine direkte Übergabe vereinbart werden. | |
| Wer ist während einer Nutzung für das Boot verantwortlich? Haftbar für Schäden ist immer das Mitglied, auf dessen Namen das Boot reserviert ist. Dieses gilt als Schiffsführer/in und trägt während der Nutzung die Verantwortung für Crew und Boot. | |
| Wie verhalte ich mich bei einem Schaden? Sind Personen oder fremde Boote betroffen, ist immer die Polizei zu benachrichtigen. Bei jedem Schaden ist zudem der Bootschef zu informieren und, falls das Boot nicht weiter genutzt werden kann, auch die Geschäftsstelle (für die Sperrung im System). | |
| Wie sind Mitglieder versichert? Jedes Boot im SailCom-Angebot hat eine Haftpflicht- und eine Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von CHF 1'000.-. Mit einem jährlichen Beitrag von CHF 50.- kann dieser Selbstbehalt auf CHF 100.- pro Schaden reduziert werden (Einzahlungsscheine können unter info@sailcom.ch oder direkt bei der Geschäftsstelle bezogen werden). Eine zusätzliche, eigene und persönliche Unfallversicherung wird jedem/r Schiffsfüher/in empfohlen (meist vom Arbeitgeber über UVG sichergestellt). | |
| Wie kann eine Reservation verlängert werden? Jede Reservation kann, falls die nachfolgende Zeit nicht bereits reserviert ist, verlängert werden. Dies ist möglich entweder im SailComNet (Reservationssystem im Internet) oder über die Mobility-Reservationszentrale (Tel. 0848 824 812). Wichtig: für die Verrechnung gilt immer nur die Reservationszeit im System, die Reservationsdauer im Eintrag des Logbuchs dient nur zu Informationszwecken (andere Nutzer/innen, Bootsteam). | |
| Ich hatte unterwegs eine Flaute und kann nicht mehr rechtzeitig zurück im Hafen sein? Änderungen der Windverhältnisse sind immer in die Törnplanung miteinzubeziehen und die Nutzungszeit entsprechend zu reservieren. Kann ein nachfolgendes Mitglied ein Boot nicht oder erst verspätet nutzen, wird dem fehlerhaften Mitglied die verspätete Zeit doppelt verrechnet (einmal zu Gunsten des geschädigten Mitgliedes) und zudem eine Administratsionsgebühr von mind. CHF 50.- in Rechnung gestellt. Bei Wiederholung droht die Sperrung des Bootes. | |
| Wie bezahle ich die Nutzungsgebühren? Jährlich werden von der Geschäftsstelle drei Rechnungsläufe verschickt. Im März mit den Jahresbeiträgen, dazu im Juli und Oktober. | |
| Eigner im Nutzungsvertrag | |
| Kann jeder Eigner sein Boot der SailCom zur Verfügung stellen? Theoretisch ja! Allerdings muss als erstes abgeklärt werden, ob die Hafenordnung des Hafens, in welchem das Boot liegt, eine gemeinsame Nutzung des Bootes zu lässt oder nicht. Zudem führt der zuständige Regionalleiter mit dem Eigner ein unverbindliches Gespräch. Es wird als erstes festgestellt, ob das Eignerboot sich überhaupt eignet (Ausrüstung, Typ usw) und ob der Eigner auch wirklich bereit ist, das Boot mit anderen zu teilen. Der finanzielle Aspekt darf für einen Eigner nicht Hauptmotivationsgrund sein. Vielmehr muss auch der Eigner von der SailCom Idee überzeugt sein. Grundsätzlich ist die SailCom Genossenscahft an neuen Nutzungsverträgen interessiert! | |